Grenzüberschreitender Straßengüterverkehr: Fahrzeug- und Ladungsdiebstahl in Italien; Wahlrecht des Geschädigten bei Berechnung des Schadens durch qualifiziertes Verschulden des Frachtführers
(§ 47 Nr 5 TVöD BT-V als abschließende Vergütungsregelung – kein Anspruch auf Zahlung eines Taucherzuschlags nach TV-Taucherzuschläge während der Ausbildung zum geprüften Taucher)