Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Beschwerdebegründung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) mangels Vorlage wesentlicher, für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage erforderlicher Unterlagen
Nichtannahmebeschluss: Rüge der überlangen Dauer eines Umgangsverfahrens mangels vollständiger Darlegung des Verfahrensgangs nicht hinreichend substantiiert – Gefahr der Entfremdung aufgrund der Dauer des Umgangsverfahrens bei Möglichkeit begleiteten Umgangs nicht hinreichend dargelegt
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Versammlungsrechtliche Auflage bzgl der Verwendung einer Videoleinwand – Unzulässigkeit des eA-Antrags wegen Fehlens einer den Anforderungen des § 22 Abs 2 S 2 BVerfGG entsprechenden Vollmacht – zudem keine Verkennung von Grundrechten ersichtlich