Nichtannahmebeschluss: Gesundheitsfürsorge im Strafvollzug – hier: Annahme der Verfassungsbeschwerde bzgl Krankheitsbehandlung eines Strafgefangenen nicht geboten (§ 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG), wenn der Betroffene die zwischenzeitlich angebotene Durchführung der Behandlung grundlos verweigert
Dauerschulden und Dauerschuldzinsen bei Kreditinstituten: Berücksichtigung von Genussrechten des Umlaufvermögens bei der Ermittlung des gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsbetrages
Gerichtsbesetzung: Leitung eines Strafsenats des BGH durch den stellvertretenden Vorsitzenden in der Vakanzzeit nach ruhestandsbedingtem Ausscheiden des Vorsitzenden
Nichtannahmebeschluss: Wegen Nichteinhaltung der Frist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG unzulässige Verfassungsbeschwerde – Rechtsirrtum als Grund für Fristversäumung bei der Beurteilung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand regelmäßig unbeachtlich