Erfolgreiche Anfechtungsklagen, (Alleinige) Statthaftigkeit der Anfechtungsklage gegen Bescheide nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG,, Lage in Griechenland für anerkannte Schutzberechtigte (hier: Vater, Mutter, 2-jähriges Kind), beachtliche Wahrscheinlichkeit einer erniedrigenden und unmenschlichen Behandlung im Sinne des Art. 4 GRCh und Art. 3 EMRK bei einer Rückkehr nach Griechenland, keine (isoliertes) Aufrechterhalten der Feststellung des Bundesamtes, in der Abschiebungsandrohung nach §§ 35, 38 AsylG, dass in den Herkunftsstaat nicht abgeschoben werden kann
in Griechenland international anerkannter Mann mit erheblichen Defiziten im Hinblick auf eine eigenständige Lebensführung nach einer in Deutschland erlittenen Hirnblutung, Aufhebung der Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG