Patentnichtigkeitsklageverfahren – “Mobilfunkgerät sowie System zur Funkkommunikation unter Verwendung mindestens zweier Funksysteme (europäisches Patent)” – zur zulässigen Beschränkung des Patents – Unterschied zum Einspruchsverfahren – Erfordernis der Änderung der Patentansprüche – Änderung der Beschreibung reicht für wirksamen Beschränkungsantrag nicht aus
Patentverletzungsverfahren wegen des Vertriebs von wiederaufbereiteten Tonerkartuschen für Laserdrucker: Rechte Dritter aus einer freiwilligen Verpflichtung gegenüber der Europäischen Kommission zur Einhaltung bestimmter Standards zum Zweck des Umweltschutzes; Abgrenzung zwischen bestimmungsgemäßem Gebrauch und Neuherstellung bei Austausch von Teilen einer mit Zustimmung des Patentinhabers in Verkehr gebrachten Vorrichtung – Trommeleinheit