Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Berechnung einer Zweitwohnungsteuer aufgrund einer nach dem Einheitswert zum 01.01.1964 festgesetzten und verbraucherpreisindexierten Jahresrohmiete verletzt Art 3 Abs 1 GG – Art 3 Abs 1, Abs 3 KAG BY aF stellt verfassungskonforme Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Zweitwohnungsteuersatzung dar – hier: Unvereinbarkeit von Regelung der Zweitwohnungssteuersatzungen Oberstdorfs und Sonthofens – Fortgeltungsanordnung bis 31.03.2020 – Gegenstandswertfestsetzung
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.06.2019 X R 7/18 – Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Kapitalabfindung von Kleinbetragsrenten aus Altersvorsorgeverträgen)