Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch Verurteilung wg Beleidigung (§ 185 StGB) ohne kontextspezifische Abwägung zwischen allgemeinem Persönlichkeitsrecht einerseits und Meinungsfreiheit andererseits – hier: herabsetzende Äußerung gegenüber einem Bundespolizeibeamten anlässlich einer Einreisekontrolle – Gegenstandswertfestsetzung
Strafverfahren wegen verbotener Marktmanipulation: Bestimmung des erlangten Etwas bei Einflussnahme auf Aktienpreise; Verwertbarkeit der Erkenntnisse aus einer Telekommunikationsüberwachung unter Einschluss beim Provider gespeicherter, gesendeter E-Mails