Nichtannahmebeschluss: Strafbarkeit des Verwendung des Akronyms A.C.A.B bei hinreichender Konkretisierung der Kollektivbeleidigung durch „ostentatives Vorzeigen“ gegenüber den zur Sicherung einer Demonstration eingesetzten Polizeibeamten – keine Verletzung der Meinungsfreiheit
Strafverfahren: Verfahrenshindernis des Strafklageverbrauchs bei Verurteilung wegen derselben Tat; Strafvollstreckung bei zur Bewährung ausgesetzter Freiheitsstrafe