Heimtückischer Mord: Bewusstes Ausnutzen von Arg- und Wehrlosigkeit eines Opfers bei einem vereinbarten Faustkampf „Mann gegen Mann“ und überraschendem Messerangriff
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Öffentliches Verwenden durch Upload auf Internetplattformen; Betreiben der Plattform vom Ausland aus; Einstellung bei Facebook für eine große Anzahl von „Freunden“
Abgrenzung zwischen Körperverletzung und Tötungsversuch: Urteilsfeststellungen zum voluntativen Merkmal bei Handeln in affektiver Erregung; Narbe im Gesicht als erhebliche Entstellung; Persönlichkeitsstörung als seelische Abartigkeit; Umgangssprache im Urteil