(Altersrente für schwerbehinderte Menschen – Schutzfrist des § 38 Abs 1 SchwbG idF vom 26.8.1986 – Wirkung im Hinblick auf die gesetzliche Rentenversicherung)
(Feststellungsinteresse bei einer Verbandsklage nach § 9 TVG – Auslegung des Begriffs “geringere betriebliche Kosten” i.S.d. § 7 Abs 7 des Tarifvertrags zur Einführung des Entgeltrahmenabkommens für die Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen)