Verfahren auf Aufhebung einer angeordneten Nachlasspflegschaft: Unbekanntsein eines Erben; Beeinträchtigung des Vertragserben durch spätere testamentarische Verfügung und Auswechslung des Testamentvollstreckers
(Abgrenzung Spenden und Zahlungen für satzungsmäßige Zwecke – Bindung des Stifters – Deklaratorische Bedeutung des § 10 Nr. 1 KStG 1999 und des § 12 Nr. 1 Satz 1 EStG – Anwendungsbereich des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG 1999)