Hauptverhandlung in Strafsachen: Befangenheitsablehnung eines im Auftrag der Polizei tätig gewordenen Übersetzers; Aufklärungspflicht des Gerichts bei Zweifeln an der Richtigkeit der Übersetzung von Telefongesprächsprotokollen
Nichtannahmebeschluss: Wiederaufnahme eines Strafverfahrens gem § 359 Nr 6 StPO setzt Feststellung einer Konventionsverletzung durch den EGMR voraus – gütliche Einigung im Individualbeschwerdeverfahren gem Art 39 EMRK (juris: MRK) stellt keinen Wiederaufnahmegrund gem § 359 Nr 6 StPO dar – keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz gem Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG