Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Erfüllung des Qualifikationstatbestands durch Mitsichführen einer Schusswaffe beim Besitz von Betäubungsmitteln
Revision in Strafsachen: Beruhen eines Urteils auf einer fehlenden oder fehlerhaften Protokollierung der erforderlichen Belehrung zu einem Verständigungsvorschlag
Absoluter Revisionsgrund im Strafverfahren: Fortbestehende Abwesenheit des während der Zeugenvernehmung entfernten Angeklagten bei der Verhandlung über die Entlassung des Zeugen