Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verzögerte Eröffnung des Hauptverfahrens trotz dringenden Tatverdachts verletzt Untersuchungshäftling in Freiheitsgrundrecht – Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse bzgl Haftfortdauerentscheidung auch nach Aufhebung des Haftbefehls – Keine Rechtfertigung der Haftfortdauer durch Überlastung des Spruchkörpers oder Gewicht der Straftat – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Wahrung des Grundsatzes eines fairen Strafverfahrens trotz fehlender Möglichkeit des Beschuldigten zur konfrontativen Befragung eines Belastungszeugen sowie Verwertung anonymer Zeugenaussagen – hinreichende Kompensierung der Einschränkung der Verteidigungsrechte im Rahmen der Beweiswürdigung