Strafzumessung: Strafmildernde Berücksichtigung der Verfahrensdauer nach Erlass des tatrichterlichen Urteils; Verfahrensverzögerung durch Vorlageverfahren
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG und Art 104 Abs 2 GG durch gerichtlichen Beschluss, durch den eine mehrstündige Ingewahrsamnahme durch die Polizei zur Identitätsfeststellung für rechtmäßig erklärt wurde