Revision in Strafsachen: Tatrichterliche Aufklärungspflicht hinsichtlich geleisteter Aufklärungshilfe; Anordnung einer Einziehung nach Verfahrenseinstellung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG durch unzureichend begründete Entscheidung über die Fortdauer von Untersuchungshaft über die Frist des § 121 Abs 1 StPO hinaus – Überlastung des Gerichts vermag Fortdauer der U-Haft nicht zu rechtfertigen – Gegenstandswertfestsetzung