Strafurteil wegen Totschlags: Berücksichtigung der gleichen subjektiven Gesichtspunkte sowohl bei der Prüfung eines Mordmerkmals als auch bei der Strafzumessung
Strafzumessung im Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Strafschärfende Berücksichtigung mangelnder Mitwirkung an der Sachaufklärung sowie wahrheitswidrigen Verteidigungsvorbringens des Angeklagten