Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Wahrung des Grundsatzes eines fairen Strafverfahrens trotz fehlender Möglichkeit des Beschuldigten zur konfrontativen Befragung eines Belastungszeugen sowie Verwertung anonymer Zeugenaussagen – hinreichende Kompensierung der Einschränkung der Verteidigungsrechte im Rahmen der Beweiswürdigung
Nachholung der Entscheidung über die Zulassung der Berufung durch das Rechtsbeschwerdegericht; Einführung der im Strafverfahren protokollierten Zeugenaussagen in den Zivilprozess
Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat: Berücksichtigung der Tilgungsfristen für die Eintragung im Bundeszentralregister und einer möglicherweise überlangen Dauer des Strafverfahrens
Hinzuschätzung von Einkünften bei Verletzung der Mitwirkungspflicht – Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch unterlassene Beiziehung der Strafakten – Umfang der Mitwirkungspflichten
Nichtannahmebeschluss: § 153f Abs 2 S 1 Nr 4 StPO (Absehen von Strafverfolgung bei Straftaten nach dem VStGB – Völkerstrafgesetzbuch – ) verstößt nicht gegen Art 101 Abs 1 S 2 GGGarantie des gesetzlichen Richters