Patentnichtigkeitsklageverfahren – “Mobilfunkgerät sowie System zur Funkkommunikation unter Verwendung mindestens zweier Funksysteme (europäisches Patent)” – zur zulässigen Beschränkung des Patents – Unterschied zum Einspruchsverfahren – Erfordernis der Änderung der Patentansprüche – Änderung der Beschreibung reicht für wirksamen Beschränkungsantrag nicht aus
Krankenversicherung – Gemeinsamer Bundesausschuss – Medizinproduktehersteller – Ankündigung der Streichung eines Medizinprodukts aus der Übersicht ausnahmsweise zu Lasten der Krankenkasse verordnungsfähiger Produkte – Erledigung mit der entsprechenden Änderung der Übersicht als Bestandteil der Arzneimittel-Richtlinie – Wirksamkeitsnachweis eines Medizinprodukts – statthafte Klageart