Ablehnung des Erlasses einer eA zur Aussetzung einer Abschiebung nach Afghanistan: Unzureichende Antragsbegründung bei unzureichenden Angaben zu angegriffenen Entscheidungen und fehlenden Unterlagen zum Asylerstverfahren
Ablehnung des Erlasses einer eA bei Unzulässigkeit einer in der Hauptsache zu erhebenden Verfassungsbeschwerde wegen offensichtlichen Substantiierungsmangels (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)