(Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding; Organschaft: GmbH & Co. KG als juristische Person i.S. des § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG; Begriff des Hilfsumsatzes i.S. des § 43 UStDV – Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids als Streitgegenstand des FG-Verfahrens – Auslegung nationalen Rechts entsprechend Unionsrecht – Keine Abweichung nach § 11 Abs. 2 FGO bei Ergebnisgleichheit aber abweichender Begründung – Erfordernis der Entscheidungserheblichkeit bei Anrufung des Großen Senats nach § 11 Abs. 4 FGO – Über- oder Unterordnungsverhältnis zwischen den Mitgliedern einer Mehrwertsteuergruppe)
(Anwendung des § 35 Abs. 2 Satz 2 EStG bei unterjährigem Gesellschafterwechsel einer Personengesellschaft – Zusammenfassung von Verwaltungsakten in einer Verfügung – ordnungsgemäße Vertretung – Unterbrechung des Verfahrens)
(In Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14. Januar 2016 IV R 5/14 – Anwendung des § 35 Abs. 2 Satz 2 EStG bei unterjährigem Gesellschafterwechsel eine Personengesellschaft – Zusammenfassung von Verwaltungsakten in einer Verfügung)