Gewinne aus der Fortführung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit zuzuordnenden Geschäftsvorfällen keine Aufgabe- oder Veräußerungsgewinne i.S. des § 18 Abs. 4 UmwStG 2002 – Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Anlagevermögen oder zum Umlaufvermögen
Keine Betriebsaufspaltung zwischen Eigentümer und Mieter bei Vermietung durch Erbbauberechtigten – Fehlende sachliche Verflechtung und personelle Verflechtung