(Verzicht auf die Zurückverweisung der Sache an das FG nach § 127 FGO – Zurückverweisung an anderen Senat des FG nur bei Vorliegen besonderer sachlicher Gründe – Kein Rückschluss auf unfaire Einstellung des FG-Senats wegen bloßer Unrichtigkeit oder unzureichender Anonymisierung des FG-Urteils)
(Ermittlung des nach § 18 Abs. 4 Satz 2 UmwStG i.V.m. § 7 Satz 1 GewStG in den Gewerbeertrag einzubeziehenden Veräußerungsgewinns ohne Berücksichtigung eines Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG)
(Altersvorsorgezulage: Mittelbare Zulageberechtigung über den Ehegatten bei Versäumung der für Beamte geltenden Einwilligungsfrist für die unmittelbare Zulageberechtigung – Verfassungsmäßigkeit – „Höhere Gewalt“ i.S. des § 110 Abs. 3 AO – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Irrtümern über Verfahrensrecht)