Sozialgerichtliches Verfahren – Befangenheitsantrag im Rahmen einer Anhörungsrüge – Besorgnis der Befangenheit – Beteiligung des Richters an lang zurückliegenden Entscheidungen in anderen Streitsachen – Zulässigkeit – kein Vertretungszwang bei gleichzeitigem PKH-Antrag
(Keine Vorabentscheidung über Zuständigkeit eines einzelnen FG-Senats nach § 155 FGO i.V.m. § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG bzw. § 17 Abs. 4 Satz 5 GVG analog – Anfechtbarkeit eines ohne Rechtsgrundlage ergangenen Beschlusses des FG)
Gebot, über die Berufung aufgrund mündlicher Verhandlung zu entscheiden; rechtliches Gehör, Ablehnung eines Beweisantrags durch Wahrunterstellung; Hinterbliebenenversorgung
Unzulässigkeit einer Entscheidung im vereinfachten Berufungsverfahren; Beihilfefähigkeit einer wissenschaftlich nicht allgemein anerkannten Behandlungsmethode