(Krankenversicherung – Zulassung eines strukturierten Behandlungsprogramms für die Versorgung von Brustkrebspatientinnen – Geltendmachung eines früheren Zeitpunktes durch die Krankenkasse mit der kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage – Zulassung nur bei Vereinbarkeit der vertraglich geregelten Anforderungen an die Qualitätssicherung mit höherrangigem Recht – Unzulässigkeit einer sachlichen Teilzulassung mit Blick auf geschlossene Vertragsteile – Verfassungsmäßigkeit des § 137g SGB 5)
Partielle Unvereinbarkeit von § 18b Abs 3 S 1 BAföG (sogenannter “großer Teilerlass” – studiendauerabhängiger Teilerlass der BAföG-Rückzahlung) in den Fassungen seit 22.05.1990 mit Art 3 Abs 1 GG – Erstreckung der Unvereinbarkeit auf Sachverhalte, in denen Mindeststudienzeiten vorgeschrieben sind und eine Förderungshöchstdauer gilt, welche die Mindeststudienzeit um weniger als vier Monate übersteigt – Verpflichtung des Gesetzgebers zur rückwirkenden, verfassungsgemäßen Neuregelung bis spätestens 31.12.2011