Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Sperrung der Telefonnummern von Behörden und Gerichten in einer JVA – Versagung von Rechtsschutz verletzt betroffenen Häftling in Grundrecht aus Art 19 Abs 4 GG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Anforderungen an die substantiierte Begründung einer Urteilsverfassungsbeschwerde – Unzureichend begründete Versagung von Vollzugslockerungen zur Vorbereitung der Haftentlassung verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG – zudem Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch unbegründete Abweichung einer Rechtsmittelentscheidung von Rspr des BVerfG
Krankenversicherung – Auffangpflichtversicherung für vormals gesetzliche Krankenversicherte auch bei zwischenzeitlicher anderweitiger Absicherung gegen Krankheit während Sozialhilfebezug und Strafhaft
Nichtannahmebeschluss: Zur Frage der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) in strafvollzugsrechtlichen Rechtsbeschwerdeverfahren – hier: Zulässigkeit Bemessung der Frist für Erhebung der Anhörungsrüge gem § 356a StPO kann offen bleiben
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unterlassener Gehörsrüge im fachgerichtlichen Verfahren – hier: Möglichkeit einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einseitiger Begründung einer nicht begründungspflichtigen Rechtsmittelentscheidung – Verlegung eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen dessen Willen zwecks Ermöglichung von Vollzugslockerungen
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Verweigerung von PKH für Amtshaftungsklage wegen menschenunwürdiger Haftunterbringung – Unterschreitung der Mindestfläche je Gefangenen, in Zelle integrierte Toilette ohne räumliche Abtrennung oder Belüftung – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Stattgebender Kammerbeschluss: Verweigerung von Vollzugslockerungen (§ 11 Abs 1 Nr 2 StVollzG) wegen Personalknappheit verletzt Betroffenen in grundrechtlich geschütztem Resozialisierungsanspruch (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) – zudem Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 GG) durch Zurückweisung von Rechtsmitteln