Erfolgloser Eilantrag zur Ausnahme Corona-Genesener aus dem Anwendungsbereich der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (juris: CoronaVV HA) – Subsidiarität gegenüber fachgerichtlichem Eilrechtsschutz
Nichtannahmebeschluss: Zum Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde – hier: Vorrang der Erbenfeststellungsklage gegenüber einer Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen in einem abgeschlossenen Erbscheinsverfahren
Unzulässiger Antrag auf Erlass von einstweiligen Anordnungen gegen Corona-Verordnungen der Landesregierungen – insb fehlende Darlegung zum Grundsatz der Subsidiarität des verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes und zur unmittelbaren und gegenwärtigen Betroffenheit in eigenen Grundrechten – Darlegungen der ASt bezüglich der geplanten Demonstration “Coronoia 2020. Nie wieder mit uns. Wir stehen auf” unsubstantiiert