Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der sog “Mindestbesteuerung” – Vorlagebeschluss geht unzureichend auf Auslegungsmöglichkeiten und auf Grundstruktur der vorgelegten Normen ein – daher unzureichende Grundlage für Prüfung, ob vorgelegte Normen hinreichend klar und bestimmt sind
Keine Anrechnung von auf nicht veranlagte Löhne gezahlter Lohnsteuer, selbst wenn diese von der Summe der Einkünfte umfasst sind – Bindung im Erhebungsverfahren an das Ergebnis des Steuerfestsetzungsverfahrens