Besonders schwerer räuberischer Diebstahl: Tatbestandsmerkmal des Verwendens einer Waffe; akustische Drohung mit dem Einsatz eines in der Dunkelheit nicht erkennbaren Messers
Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung: Ärztliche Handlung als sexuelle Handlung; Anvertrautsein im Rahmen eines Schülerpraktikums; Behandlungsverhältnis ohne Approbation