Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Erfordernis der Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses; Heranziehung äußerer Tatumstände
Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Erfordernis der Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses; Heranziehung äußerer Tatumstände