Patentbeschwerdeverfahren – Telefonat zwischen Prüfer und Anmeldevertreter im Prüfungsverfahren ersetzt keine Anhörung – Nachprüfung der Sachdienlichkeit einer Anhörung durch Beschwerdesenat ist auf Rechtskontrolle beschränkt – Einlegung der Beschwerde hätte ohne Verfahrensfehler entbehrlich sein können – Rückzahlung der Beschwerdegebühr
Umsatzsteuer aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit des Insolvenzschuldners und Eröffnung des Insolvenzverfahrens – Keine Verwertung der Insolvenzmasse durch Nutzung von Räumen trotz Verbot – Keine notwendige Beiladung des Insolvenzschuldners