Arbeitsrecht

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Aktenzeichen  2 BvR 740/10

Datum:
20.9.2011
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:rs20110920.2bvr074010
Spruchkörper:
2. Senat

Verfahrensgang

vorgehend OLG Köln, 1. März 2010, Az: 2 Ws 120/10, Beschlussvorgehend LG Aachen, 29. November 2009, Az: 33 StVK 269/09 K, Beschlussvorgehend BVerfG, 4. Mai 2011, Az: 2 BvR 2333/08, Urteil

Tenor

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 250.000 € (in Worten:
zweihundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.


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