Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Urteilsverfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 1000 Euro zu Lasten des Bevollmächtigten des Beschwerdeführers wegen Wiederholung einer bereits abgelehnten Verfassungsbeschwerde