Patentnichtigkeitsklageverfahren – „User Interface for television schedule system (Fernsehprogrammsystem)“ – zur Patentfähigkeit – Gegenstand des Patentanspruchs liegt auf technischem Gebiet
Patentbeschwerdeverfahren – „Wägesystem und Probenwechsler mit Wägesystem“ – zur Patentfähigkeit – Nichterscheinen der Anmelderin zur mündlichen Verhandlung – Nichtvorliegen einer an den Wortlaut der geltenden Ansprüche angepassten Bezeichnung und Beschreibung mit Angabe des relevanten Standes der Technik
Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Schuh aus einem Textil mit schmelzbaren Fasern und Filamenten (europäisches Patent)“ – zur Einbeziehung älterer Druckschriften als Stand der Technik
Patentbeschwerdeverfahren – „Herstellung von hochpermeablen, superabsorbierenden Polymergebilden“ – zur Patentfähigkeit – keine erfinderische Tätigkeit – zur Glaubhaftmachung eines überraschenden und vorteilhaften Effekts
Nichtigkeitsklage gegen ein europäisches Arzneimittelpatent: Ermittlung der Aufgabe der Erfindung anhand der durch sie erzielten Vorteile; Neuheitsschädlichkeit der naheliegenden Problemlösung – Repaglinid
Patentbeschwerdeverfahren – „Umschaltbarer Ratschenschlüssel“ – zur Zulässigkeit des Beitritts zum Einspruchsverfahren – Voraussetzung einer Klageerhebung – keine „erweiternde Auslegung“ des Begriffs „Klage“ bei Vorliegen einer einstweiligen Verfügung
(Patentbeschwerdeverfahren – „Polyurethanschaum zur thermalen Isolation bei Tiefsttemperaturen“ – zur Auslegung des § 34 Abs 3 Nr 3 PatG im Hinblick auf das sogenannte Erfordernis der Klarheit von Patentansprüchen – Präsidentin des DPMA wird Beitritt zum Verfahren anheimgegeben)
Patentbeschwerdeverfahren – „Vorrichtung zum Einspannen von Werkzeugen oder Werkstücken“ – zur Zulässigkeit des Einspruchs – Einsprechende hat einen nachvollziehbaren Gedankenweg aufgezeigt, mit dem sie zum Nahegelegtsein des kennzeichnenden Merkmals des Patentanspruchs gelangt – Zurückverweisung an das Deutsche Patent- und Markenamt – Versagung der des Anhörungsantrags stellt einen Verfahrensmangel dar – Rückzahlung der Beschwerdegebühr