Patenteinspruchsverfahren – „Gesteuerter Pumpstand“ – zur Glaubhaftmachung der öffentlichen Zugänglichkeit reicht ein Hinweis auf ein mögliches Druckdatum bei Betriebsanleitungen nicht aus
Patentbeschwerdeverfahren – angekündigte aber nicht eingelegte Begründung der Beschwerde – Beschwerdesenat ist nach mehr als drei Jahren nicht gehalten, die Entscheidung länger aufzuschieben und die Begründung vorher anzumahnen
Patentbeschwerdeverfahren – “ Programmierverfahren zur Erstellung eines Steuerungsprogramms einer industriellen Maschine“ – kein Computerprogramm – technische Problemstellung und offensichtlich technische Lösung