Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte – Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teilbereich einer Klinik – Übertragung einer Spezialaufgabe
Eingruppierung eines Zahnarztes als Oberarzt nach § 12 TV-Ärzte – Durchführung von Lehrveranstaltungen – Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich
Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte – ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung durch den Arbeitgeber für einen Teilbereich einer Klinik