(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04.08.2011 III R 55/08 – Kindergeld für im Inland selbständig tätige polnische Staatsangehörige – Persönlicher, zeitlicher und sachlicher Geltungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 – Bindung an FG-Feststellung über Bestand und Inhalt ausländischen Rechts)
Markenbeschwerdeverfahren – “FICKEN” – keine unerträgliche Verletzung des Scham- und Sittlichkeitsempfinden des Allgemeinverkehrs – kein Verstoß gegen die guten Sitten – Eintragungsfähigkeit
Zwangsvollstreckung: Verweigerung der Vollstreckung bei Zweifeln an der Parteiidentität wegen nicht in der Vollstreckungsklausel vermerkter Namensänderung oder Umfirmierung
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz – betriebliche Voraussetzung – VEB Ingenieurbüro für Melioration Bad Freienwalde – gleichgestellter Betrieb – Forschungsinstitut