Nichtannahmebeschluss: Übermittlung allein der Verfassungsbeschwerdeschrift innerhalb der Beschwerdefrist ohne angegriffenen Hoheitsakt und sonstige Anlagen zur Wahrung der Monatsfrist (§ 93 Abs 1 BVerfGG) nicht hinreichend
Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde in Strafvollstreckungssachen gegen Entscheidungen, mit welchen ein Befangenheitsantrag als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen wird
Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde in Strafvollstreckungssachen gegen Entscheidungen, mit welchen ein Befangenheitsantrag als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen wird