Übernachtungssteuern in Bremen, Hamburg und Freiburg (Breisgau) verfassungsgemäß – auch beruflich veranlasste Übernachtung kann Gegenstand einer Aufwandsteuer sein – keine Gleichartigkeit kommunaler bzw landesrechtlicher Beherbergungssteuern mit Bundessteuern wie der Umsatzsteuer
((Folge-)Änderung eines Steuerbescheids nach § 174 Abs. 4 AO in einer anderen Steuerart; Irrtum über das Entstehen einer Umsatzsteuerverbindlichkeit bei einem bilanzierenden Steuerpflichtigen)
(Beherbergungsumsätze; Aufteilungsgebot des § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG aufgrund des beim EuGH anhängigen Vorabentscheidungsersuchens Az. C-516/21 ernstlich zweifelhaft)