(Steuerfreiheit eines Stipendiums einer gemeinnützigen EU/ EWR-Institution – Gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung des § 3 Nr. 44 EStG – Kapitalverkehrsfreiheit)
Keine Anwendung des StraBEG auf ordnungsgemäß erklärte Einkünfte – Besteuerungsgleichheit – Verfassungskonforme Auslegung einer Norm – Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei Einkünften aus selbständiger Arbeit