Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – Verwerfung der Berufung als unzulässig durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung – Ermessensentscheidung – Berufung gegen einen Gerichtsbescheid – Feststehen einer mündlichen Verhandlung vor dem Sozialgericht – absoluter Revisionsgrund
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung – Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung der abgelehnten Richter – Mitwirkung an Entscheidung über frühere Verfassungsbeschwerde desselben Beschwerdeführers stellt keinen Befangenheitsgrund dar