Fahrzeughalterhaftung für die bei Verfolgung eines fliehenden Verdächtigen verursachten Schäden an einem Polizeifahrzeug infolge der absichtlich herbeigeführten Kollision mit dem Fluchtfahrzug
(Höhe der zulässigen Konzessionsabgabe „Wasser“ – Gegenstand der richterlichen Vorlagepflicht nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG – Gleichheitssatz gilt auch im Verhältnis von Hoheitsträgern untereinander)