(Sozialhilfe – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – keine Übernahme der Mehrbedarfsregelung des § 23 Abs 1 S 2 BSHG in SGB 12 – Verfassungsmäßigkeit – Nichtvorliegen einer unechten bzw echten Rückwirkung)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 26.11.2010 V B 59/10 – Keine Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide bei nachträglich erkannter fehlerhafter Richtlinienumsetzung – Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung bei voraussichtlichem Vorabentscheidungsersuchen)