Wettbewerbsrecht: Bestimmungen des Heilberufsgesetzes NRW als Marktverhaltensregeln; Zulässigkeit der Führen eines in Österreich verliehenen Grades – Master of Science Kieferorthopädie
(Kein Wechsel von der Aktivierung des Feldinventars zu einem Verzicht auf dessen Bewertung – Begriff des Feldinventars und der stehenden Ernte – Entwicklungsgeschichte sowie Sinn und Zweck des Verzichts auf die Aktivierung des Feldinventars – Auslegung allgemeiner Verwaltungsanweisungen – Verbindung einer Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO mit der Steuerfestsetzung)