Berufungseinlegung durch den Patentinhaber gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil in einer Patentnichtigkeitssache: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen des drohenden Verlustes der wirtschaftlichen Existenzgrundlage des Schuldners; Risiko der Unternehmensausrichtung des Schuldners – Dampfdruckverringerung
(Sozialgerichtliches Verfahren – Erforderlichkeit der Einreichung einer aktuellen Erklärung nach § 117 Abs 2 ZPO im Rahmen eines Antrags auf Prozesskostenhilfe bei jedem prozessual selbstständigen Antragsverfahren)