Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung: Strohmann als steuerpflichtiger leistender Unternehmer; Abgrenzung zwischen Vorbereitungshandlung und Versuchsbeginn bei Einschaltung eines Tatmittlers; Erstellung der Buchführung durch ein Steuerbüro als Vorbereitungshandlung
(Keine Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG wegen umsatzunabhängigem Solidarbeitrag pharmazeutischer Unternehmen an die gesetzlichen Krankenkassen – Keine Berichtigung vor Leistungserbringung)