(Steuerberechnung und Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren – Aufrechnung nach § 226 Abs. 1 AO – Anfechtung durch nachträgliches Bestreiten – Anfechtbare Rechtshandlung – Grundsatz der steuerlichen Neutralität im Mehrwertsteuerrecht – Aufhebung und Nachprüfung einer Ermessensentscheidung – Fehlendes Ermessen – Entstehung des Berichtigungsanspruchs für Entgelte aus durch insolventen Unternehmer erbrachten Leistungen)
Regelsteuersatz für Leistungen eines Partyservice – Abgrenzung von Restaurationsleistungen (Dienstleistungen) und Lieferungen von Nahrungsmitteln – Zubereitung der Speisen oder Mahlzeiten als Dienstleistungselement – Standardspeisen – Sicht des Durchschnittsverbrauchers
Zweck der mündlichen Verhandlung – Keine Überraschungsentscheidung bei Ablehnung der wegen Vorlage weiterer Belege begehrten Vertagung – Kein plötzlicher Vorsteuerabzug ohne Rechnung