(Hemmung der Festsetzungsverjährung: Beginn der Jahresfrist nach § 171 Abs. 9 AO – Strafbefreiende wirksame Selbstanzeige – Festsetzungsfrist für nach § 35b GewStG geänderten Bescheid )
Irreführende Werbung für ein kosmetisches Mittel: Behauptung der Wirksamkeit von Coffein gegen Haarausfall; Voraussetzungen der hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung
Offenbare Unrichtigkeit bei fehlerhafter Zusammenveranlagung – Berücksichtigung von Verfahrensfehlern im Revisionsverfahren – Rüge eines Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht