Insolvenzverfahren eines Ehegatten: Passivlegitimation des Insolvenzverwalters für Anspruch des anderen Ehegatten auf Zustimmung zur steuerlichen Zusammenveranlagung; Leistung eines Ausgleichs für die Nutzung eines Verlustabzugs an die Masse und Anspruch auf Auszahlung der Steuerersparnis
(Keine Veranlagung nach bestandskräftiger Ablehnung – Rückwirkende Anwendung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG i.d.F. des JStG 2007 – Unvereinbarkeit von § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG a.F. mit dem GG)