Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA – ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung durch den Arbeitgeber – selbständiger Teil- oder Funktionsbereich
Eingruppierung eines Zahnarztes als Oberarzt nach § 12 TV-Ärzte – Durchführung von Lehrveranstaltungen – Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich
Eingruppierung einer Leiterin eines Schlaflabors mit einer Zusatzweiterbildung in Schlafmedizin als Oberärztin nach TV-Ärzte – Übertragung einer Spezialfunktion